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Juni 09 Die
Gemeindevertretung möge beschließen: Die
Verwaltung der Gemeinde Dallgow-Döberitz erstellt zur 10. Sitzung
der Gemeindevertretung ein Organigramm geordnet nach den einzelnen
Sachgebieten nebst Darstellung des in diesen beschäftigten
Personals. Zu jeder Stelle erfolgt eine Stellenbeschreibung.
Organigramm und die Stellenbeschreibungen werden den
Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt. Begründung In
der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2009 hat sich im Zuge der
Erläuterungen zur Einführung der Doppik gezeigt, dass das im
Moment zur Verfügung stehende Personal unter Umständen nicht
ausreicht, um alle notwendigen Arbeitsvorgänge im Rahmen der Doppik
in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeit umzusetzen. Um einschätzen
zu können, wer in der Verwaltung für was, wo, wie und wann zuständig
ist, benötigen die Gemeindevertreter die im Antrag aufgeführten
Unterlagen. Mit einem Organigramm und den jeweiligen
Stellenbeschreibungen lässt sich darüber hinaus das Raumkonzept
bzgl. des geplanten Verwaltungsbaus für die Gemeindevertreter
besser beurteilen. Jörg
Vahl Fraktionsvorsitzender
Antrag
gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf Die Gemeindevertretung möge beschließen: §
22 Abs. 6 S. 2 GeschO wird gestrichen und durch folgenden Satz 2
ersetzt: „Der
Protokollführer wird von der Gemeindeverwaltung gestellt.“ Begründung: Aufgrund der ständigen Querelen im Ortsbeirat Seeburg im Zusammenhang mit der Protokollführung ist es notwendig, einen Protokollanten bzw. eine Protokollantin für die Sitzungen des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. Es hat sich gezeigt, dass durch den Beschluss des Ortsbeirats, den Ortsvorsteher von der Aufgabe der Protokollführung zu entbinden, die anderen Mitglieder des Ortsbeirats übermäßig belastet werden. Da in sämtlichen Ausschüssen die Verwaltung eine/-n Protokollantin/-en stellt, ist dieses auch für den Ortsbeirat notwendig, weil die Sitzungen mit Ausschusssitzungen vergleichbar sind. Mai 09 Antrag Die
CDU-Fraktion beantragt, eine Aussprache zum Thema Mitarbeit von heutigen
Mandatsträgern in der Gemeinde Dallgow-Döberitz für das MfS
durchzuführen. Begründung :In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung ist bekannt geworden, dass ein ehem. hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS im Ortsbeirat von Seeburg als Mitglied tätig ist. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass in dieser Angelegenheit eine Debatte dringend erforderlich ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt: Zwanzigster Jahrestag der friedlichen Revolution in der ehem. DDR sowie 20 Jahre Mauerfall. Diesbezüglich möchte sich Dallgow-Döberitz an gemeinsamen Feierlichkeiten mit den Nachbargemeinden beteiligen. Es stellt sich die Frage, ob eine Beteiligung sinnvoll ist, wenn gleichzeitig hauptamtliche Unterstützer des Unrechtsstaates DDR in Gremien der Gemeinde vertreten sind. Jörg
Vahl Fraktionsvorsitzender der
CDU- und der FDP-Fraktion Die
Gemeindevertretung möge beschließen: 1.
Die Gemeindevertretung begrüßt die Planungsvorhaben der Betreiber
der Havellandhalle in Seeburg, ein Sommercamp für Kinder und
Jugendliche sowie zusätzliche Parkplätze auf dem Flurstück 184
der Flur 3 von Seeburg zu errichten. Die
Pläne der Verwaltung (Fußballplatz, Vereinshaus etc.) sind nach
unserem Dafürhalten auch ohne die Inanspruchnahme des Flurstücks
184 umsetzbar. So kann etwa ein Fußballplatz für den Fall, dass
eine Einigung mit dem Investor des Golfplatzes nicht möglich ist,
auch auf dem Flurstück 56/8 (Eigentümer: Bundesforst) errichtet
werden, wenn Grund und Boden erworben würden. Auf dem Flurstück
230 (nördlich des Flurstücks 56/8), das im Eigentum der Gemeinde
steht, ist des Weiteren ausreichend Platz für Parkplätze und ein
Vereinshaus. Dieses Grundstück ist zudem über die Straße „An
den Kiefern“ bereits an das Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Die
Inanspruchnahme des Flurstücks 184 durch die Havellandhalle beeinträchtigt
somit in keiner Weise die Planvorhaben der Gemeinde, wohingegen eine
Inanspruchnahme dieses Flurstücks durch die Gemeinde die
Entwicklung eines in Seeburg wichtigen Gewerbebetriebs erheblich
beeinträchtigen würde. Deshalb sind die Vorhaben der
Havellandhalle durch die Gemeindeverwaltung zu unterstützen. Dies
ist durch eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Land
Berlin als Grundeigentümer möglich. Christian
Stähr FDP-Fraktionsvorsitzender
März 09 Zum Antrag Linke/Grüne Offizierskasino GVV
18.03.2009: Änderungsantrag I Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro die Kosten für die Sicherung des Daches des großen Saals des Offiziers-Kasinos ermitteln zu lassen, um das Gebäudeteil vor einem Einsturz zu schützen. Das Sachverständigengutachten soll bis zur 8. Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen. Der Sachverständige soll zugleich ermitteln, mit welchen Kosten bei einer vollständigen Sanierung nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und unter Beachtung der heute gültigen energetischen Vorschriften zu rechnen ist. Die Vergabe an ein Sachverständigenbüro trifft der Hauptausschuss. Änderungsantrag II Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro die Kosten ermitteln zu lassen, die aufzubringen sind, um den großen Saal als Kernbestand des Offizierskasinos nebst dessen Dach vor einem Einsturz zu sichern. Der Sachverständige soll zugleich ermitteln, welche Kosten erforderlich sind, um den großen Saal des Offizierskasinos vollständig nach denkmalschutzrechtlichen- und energetischen Vorschriften zu sanieren, damit er einer Nutzung durch die Gemeinde zugeführt werden kann. Die Vergabe an ein Sachverständigenbüro trifft der Hauptausschuss.
Antrag Die
Gemeindevertretung möge beschließen: Fraktionsvorsitzender Februar 09 Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Verwaltung der Gemeinde Dallgow-Döberitz erstellt eine Prioritätenliste notwendiger Investitionen, die im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG) mit Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg unterstützt werden können. Dabei sind insbesondere Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) sowie Nr. 2 b), d), e) und f) ZuInvG zu berücksichtigen. Begründung Im Rahmen des sog. Konjunkturprogramms II der Bundesregierung wurde das Zukunftsinvestitionsgesetz erlassen. Danach können für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur u.a. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur (insb. energetische Sanierung) mit finanziellen Mitteln trägerneutral unterstützt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG). Außerdem werden Maßnahmen im Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), an kommunalen Straßen (Lärmschutz), im Bereich der Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen gefördert (§ 3 Abs. Nr. 2 ZuInvG). Förderfähige Maßnahmen im Bereich der (sonstigen) Infrastruktur sind in erster Linie Gemeindebedarfseinrichtungen wie Jugend- und Altentreffs, Sportstätten, Stadtbibliotheken und Gebäude der freiwilligen Feuerwehren, Kultureinrichtungen und Verwaltungsgebäude. Nach bisherigen Mitteilungen erhält das Land Brandenburg ohne Berücksichtigung seines Eigenanteils vom Bund insgesamt ca. 342 Mio. EUR. Dringlichkeit Da bereits alle maßgeblichen Bedingungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln feststehen, muss jetzt schnell mit den Vorarbeiten zur Antragstellung begonnen werden, damit die notwendige Abstimmung zwischen den verschiedenen Ämtern und den politischen Gremien zügig durchgeführt werden kann. Dazu zählt die Sichtung aller zu den Förderbereichen in der Gemeinde vorliegenden Planungen und eine Prioritätensetzung, welche Maßnahme zur Förderung beim Land beantragt werden soll. Jörg Vahl Fraktionsvorsitzender Januar 2009 Antrag Die
Gemeindevertretung möge beschließen: Die
Gemeinde stellt für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in
Dallgow-Döberitz einschließlich der Fläche nördlich der
Bahnhofstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und Schwanengraben einen
Bebauungsplan auf.
Begründung: Die
Mehrheit der Gemeindevertretung hat im letzten Jahr aus unserer
Sicht die falsche Entscheidung getroffen, in der Ortsmitte ein
Altenpflegeheim zu errichten. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind
nunmehr alle Anstrenungen geboten, das Ortszentrum zu einem
lebendigen, abwechslungsreichen und kommunikativen Ortsmittelpunkt
zu gestalten. Dazu kann die kommunale Bauleitplanung einen wichtigen
Beitrag leisten. Die Restflächen auf dem ehem. Güterbahnhof nebst
des sog. „Bahnwäldchens“ (Nordseite Bahnhofstr. zwischen
Bahnhofsvorplatz und Schwanengraben) sind die letzten Freiflächen
im Ortszentrum. Mit
einem Aufstellungsbeschluss zu einem B-Plan ist es möglich, die
kommunalen Interessen festzuschreiben und die Entwicklung auf diesem
Gelände im Sinne des Gemeinwohls zu fördern. Jörg
Vahl
gez. Wolfgang Gall Die
Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, eine zweite
Radwegverbindung aus dem Siedlungsgebiet nach Berlin-Spandau in Höhe
der Bahntrasse, ggf. unter Nutzung des Eichendorffweges, zu bauen.
Nachdem
sich die Gemeinde in der Vergangenheit in puncto Radwegebau nicht
mit Ruhm bekleckert hat, könnte mit dieser attraktiven Trasse ein
positives Zeichen für den Fahrradverkehr als gesundheitsfördernde
und klimafreundliche Mobilitätsalternative gesetzt werden.
Angesichts der touristischen Bedeutung der Trasse (möglich wäre
die Anbindung des Hofladens Falkensee auf Dallgower Gebiet) dürfte
es der Gemeinde gelingen Fördermittel zu akquirieren. Jörg
Vahl
gez. Wolfgang Gall
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