Christlich Demokratische Union Deutschlands
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Gemeindeverband Dallgow-Döberitz Seeburg
CDU Kreisverband Musterstadt

Juni 09

 Antrag gem. § 35 Abs. 2 BbgKVerf

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung der Gemeinde Dallgow-Döberitz erstellt zur 10. Sitzung der Gemeindevertretung ein Organigramm geordnet nach den einzelnen Sachgebieten nebst Darstellung des in diesen beschäftigten Personals. Zu jeder Stelle erfolgt eine Stellenbeschreibung. Organigramm und die Stellenbeschreibungen werden den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt.

Begründung

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2009 hat sich im Zuge der Erläuterungen zur Einführung der Doppik gezeigt, dass das im Moment zur Verfügung stehende Personal unter Umständen nicht ausreicht, um alle notwendigen Arbeitsvorgänge im Rahmen der Doppik in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeit umzusetzen. Um einschätzen zu können, wer in der Verwaltung für was, wo, wie und wann zuständig ist, benötigen die Gemeindevertreter die im Antrag aufgeführten Unterlagen. Mit einem Organigramm und den jeweiligen Stellenbeschreibungen lässt sich darüber hinaus das Raumkonzept bzgl. des geplanten Verwaltungsbaus für die Gemeindevertreter besser beurteilen.

 Dringlichkeit : Die Doppik wird bereits zum Haushaltsjahr 2010 eingeführt. Ab Sommer muss mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz etc. begonnen werden. Ein Abwarten mit diesem Antrag bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Juli würde jedoch dazu führen, dass die beantragten Unterlagen erst im September vorgelegt werden können, da im August keine Sitzung stattfindet. Für den Fall, dass eventuell mit einer Personalaufstockung dem Anstieg des Arbeitsaufwandes allein im Steueramt gegenzusteuern wäre, ist eine frühzeitige Information über das vorhandene Personal und deren Aufgaben in der Verwaltung erforderlich.  

Jörg Vahl

Fraktionsvorsitzender

 

Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf  

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

§ 22 Abs. 6 S. 2 GeschO wird gestrichen und durch folgenden Satz 2 ersetzt: „Der Protokollführer wird von der Gemeindeverwaltung gestellt.“

Begründung: Aufgrund der ständigen Querelen im Ortsbeirat Seeburg im Zusammenhang mit der Protokollführung ist es notwendig, einen Protokollanten bzw. eine Protokollantin für die Sitzungen des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. Es hat sich gezeigt, dass durch den Beschluss des Ortsbeirats, den Ortsvorsteher von der Aufgabe der Protokollführung zu entbinden, die anderen Mitglieder des Ortsbeirats übermäßig belastet werden. Da in sämtlichen Ausschüssen die Verwaltung eine/-n Protokollantin/-en stellt, ist dieses auch für den Ortsbeirat notwendig, weil die Sitzungen mit Ausschusssitzungen vergleichbar sind.

Mai 09

Antrag

Die CDU-Fraktion beantragt, eine Aussprache zum Thema Mitarbeit von heutigen Mandatsträgern in der Gemeinde Dallgow-Döberitz für das MfS durchzuführen.  

Begründung :In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung ist bekannt geworden, dass ein ehem. hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS im Ortsbeirat von Seeburg als Mitglied tätig ist. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass in dieser Angelegenheit eine Debatte dringend erforderlich ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt: Zwanzigster Jahrestag der friedlichen Revolution in der ehem. DDR sowie 20 Jahre Mauerfall. Diesbezüglich möchte sich Dallgow-Döberitz an gemeinsamen Feierlichkeiten mit den Nachbargemeinden beteiligen. Es stellt sich die Frage, ob eine Beteiligung sinnvoll ist, wenn gleichzeitig hauptamtliche Unterstützer des Unrechtsstaates DDR in Gremien der Gemeinde vertreten sind.

Jörg Vahl

Fraktionsvorsitzender

Gemeinsamer Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf

der CDU- und der FDP-Fraktion

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Die Gemeindevertretung begrüßt die Planungsvorhaben der Betreiber der Havellandhalle in Seeburg, ein Sommercamp für Kinder und Jugendliche sowie zusätzliche Parkplätze auf dem Flurstück 184 der Flur 3 von Seeburg zu errichten.

 2. Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, gegenüber dem Grundstückseigentümer (Land Berlin) deutlich zu machen, dass die Gemeinde das Projekt der Havellandhalle uneingeschränkt unterstützt.

 3. Die Gemeindevertretung begrüßt ausdrücklich den Betrieb eines Beachvolleyball- und eines Kleinsportfeldes auf dem Gelände der Havellandhalle durch deren Betreiber.

 Begründung:

 Zu 1. Nach Mitteilung des Geschäftsführers der Havellandhalle, Herrn Peter Dietrich, möchte diese das Freizeitangebot in Seeburg weiter verbessern und zu diesem Zweck ein Sommercamp errichten. Da dieses Camp überwiegend oder ausschließlich für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen soll, würde die Gemeinde dadurch eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur erfahren, was ausdrücklich zu unterstützen ist. Darüber hinaus sollen auf dem Gelände der Havellandhalle zusätzliche Parkplätze entstehen, insbesondere um die Parkplatzsituation in der Umgebung bei Veranstaltungen in der Havellandhalle zu entspannen. Auch dieses Vorhaben ist daher zu unterstützen.

 Zu 2. Um die unter 1. genannten Vorhaben umsetzen zu können, möchte die Havellandhalle einen Teil des Flurstücks 184 Flur 3 von Seeburg vom derzeitigen Grundeigentümer (Land Berlin) anpachten. Nach Darstellung von Herrn Dietrich, gibt es hier aber offenbar andere Planvorstellungen in der Gemeindeverwaltung, die bei Umsetzung mit den Planungen der Havellandhalle nicht vereinbar wären.  

Die Pläne der Verwaltung (Fußballplatz, Vereinshaus etc.) sind nach unserem Dafürhalten auch ohne die Inanspruchnahme des Flurstücks 184 umsetzbar. So kann etwa ein Fußballplatz für den Fall, dass eine Einigung mit dem Investor des Golfplatzes nicht möglich ist, auch auf dem Flurstück 56/8 (Eigentümer: Bundesforst) errichtet werden, wenn Grund und Boden erworben würden. Auf dem Flurstück 230 (nördlich des Flurstücks 56/8), das im Eigentum der Gemeinde steht, ist des Weiteren ausreichend Platz für Parkplätze und ein Vereinshaus. Dieses Grundstück ist zudem über die Straße „An den Kiefern“ bereits an das Straßenverkehrsnetz angeschlossen.  

Die Inanspruchnahme des Flurstücks 184 durch die Havellandhalle beeinträchtigt somit in keiner Weise die Planvorhaben der Gemeinde, wohingegen eine Inanspruchnahme dieses Flurstücks durch die Gemeinde die Entwicklung eines in Seeburg wichtigen Gewerbebetriebs erheblich beeinträchtigen würde. Deshalb sind die Vorhaben der Havellandhalle durch die Gemeindeverwaltung zu unterstützen. Dies ist durch eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Land Berlin als Grundeigentümer möglich.

 Zu 3. Nach Darstellung von Herrn Dietrich hatte die Havellandhalle seinerzeit ein Beachvolleyball- und ein Kleinsportfeld errichtet. Diese Felder sollten insbesondere der Jugend aus Seeburg kostenfrei zur Verfügung stehen. Offenbar gibt es nunmehr ein Verwaltungsstreitverfahren mit dem Ziel, diese Sportanlagen beseitigen zu lassen. Dies würde jedoch wieder zu einer Verschlechterung der sozialen Infrastruktur in Seeburg führen, was abzulehnen ist. Deshalb soll sich die Gemeindevertretung für den Erhalt und den weiteren Betrieb aussprechen.

 Für den Fall, dass sich Privatpersonen von den Sportfeldern gestört fühlen, wäre es nicht Aufgabe der Verwaltung, deren Rechte stellvertretend in einem Verwaltungsstreitverfahren geltend zu machen. Solange die Anlagen mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Einklang stehen, sind Privatpersonen auf den Zivilrechtsklageweg zu verweisen.

 Jörg Vahl CDU-Fraktionsvorsitzender

Christian Stähr FDP-Fraktionsvorsitzender

 

März 09

Zum Antrag Linke/Grüne Offizierskasino GVV 18.03.2009:  

Änderungsantrag I  

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro die Kosten für die Sicherung des Daches des großen Saals des Offiziers-Kasinos ermitteln zu lassen, um das Gebäudeteil vor einem Einsturz zu schützen. Das Sachverständigengutachten soll bis zur 8. Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen.

Der Sachverständige soll zugleich ermitteln, mit welchen Kosten bei einer vollständigen Sanierung nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und unter Beachtung der heute gültigen energetischen Vorschriften zu rechnen ist.

Die Vergabe an ein Sachverständigenbüro trifft der Hauptausschuss.

Änderungsantrag II

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro die Kosten ermitteln zu lassen, die aufzubringen sind, um den großen Saal als Kernbestand des Offizierskasinos nebst dessen Dach vor einem Einsturz zu sichern.

Der Sachverständige soll zugleich ermitteln, welche Kosten erforderlich sind, um den großen Saal des Offizierskasinos vollständig nach denkmalschutzrechtlichen- und energetischen Vorschriften zu sanieren, damit er einer Nutzung durch die Gemeinde zugeführt werden kann.

Die Vergabe an ein Sachverständigenbüro trifft der Hauptausschuss.

 

Antrag 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 1.      Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der aus dem Konjunkturpaket II der Gemeinde zur Verfügung stehenden Geldmittel für die energetische Sanierung im Bildungsbereich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG) die Fenster im Flachbau der Filialschule an der Steinschneiderstr./Wilmsstr. gegen neue Fenster, die den energierechtlichen Vorschriften entsprechen, auszutauschen.

 2.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der aus dem Konjunkturpaket II der Gemeinde zur Verfügung stehenden Geldmittel für die energetische Sanierung im Bildungsbereich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG) die Fenster im Jugendclub in der Seestraße gegen neue Fenster, die den energierechtlichen Vorschriften entsprechen, auszutauschen.

 3.      Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der aus dem Konjunkturpaket II der Gemeinde zur Verfügung stehenden Geldmittel für die energetische Sanierung im Bildungsbereich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG) zu prüfen und zu berichten, ob in den unter 1. und 2. genannten Gebäuden eine weitergehende energetische Sanierung der Keller, Fassade und des Daches zur Absenkung des Wärmebedarfs möglich und sinnvoll ist. Die Verwaltung legt zur April-Sitzung des Bauausschusses eine Kosten-/Nutzen-Kalkulation unter Nennung von ihr vorgeschlagener Maßnahmen vor.

 Begründung

 Nach den Meldungen aus den Medien vom 05.03.2009 ergibt sich, dass die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II mit sofortiger Wirkung im Land Brandenburg zur Verfügung stehen. Ein Teil dieser Mittel (65%) müssen für die Bildungsinfrastruktur verwendet werden. Für die Gemeinde Dallgow-Döberitz sind dabei insbesondere Maßnahmen nach § 3 Abs. Nr. 1 b) ZuInvG relevant.

 Sowohl im Flachbau der Filialschule als auch im Jugendclub befinden sich undichte Fenster.  Dadurch sitzen Kinder und Jugendliche nicht nur „im Zug“, sondern es wird auch ein Großteil der Heizwärme in die Umwelt abgegeben. Beide Gebäude sind älteren Baujahres und dürften den heutigen Erfordernissen effizienter Wärmedämmung analog EEG und EnEV nicht mehr entsprechen. Eine zukünftige Nutzung der Gebäude ist wahrscheinlich; eine energetische Sanierung auch von Keller, Fassade und Dach lässt eine Reduzierung künftiger Energiekosten erwarten.

 Der Austausch der Fenster sowie die Herstellung einer Wärmedämmung ist mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II möglich, die Voraussetzungen für den zulässigen Einsatz der Fördermittel sind gegeben.

 Jörg Vahl

Fraktionsvorsitzender

Februar 09

Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung der Gemeinde Dallgow-Döberitz erstellt eine Prioritätenliste notwendiger Investitionen, die im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG) mit Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg unterstützt werden können. Dabei sind insbesondere Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) sowie Nr. 2 b), d), e) und f) ZuInvG zu berücksichtigen.

Begründung

Im Rahmen des sog. Konjunkturprogramms II der Bundesregierung wurde das Zukunftsinvestitionsgesetz erlassen. Danach können für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur u.a. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur (insb. energetische Sanierung) mit finanziellen Mitteln trägerneutral unterstützt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG).

Außerdem werden Maßnahmen im Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), an kommunalen Straßen (Lärmschutz), im Bereich der Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen gefördert (§ 3 Abs. Nr. 2 ZuInvG). Förderfähige Maßnahmen im Bereich der (sonstigen) Infrastruktur sind in erster Linie Gemeindebedarfseinrichtungen wie Jugend- und Altentreffs, Sportstätten, Stadtbibliotheken und Gebäude der freiwilligen Feuerwehren, Kultureinrichtungen und Verwaltungsgebäude.

Nach bisherigen Mitteilungen erhält das Land Brandenburg ohne Berücksichtigung seines Eigenanteils vom Bund insgesamt ca. 342 Mio. EUR.

Dringlichkeit

Da bereits alle maßgeblichen Bedingungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln feststehen, muss jetzt schnell mit den Vorarbeiten zur Antragstellung begonnen werden, damit die notwendige Abstimmung zwischen den verschiedenen Ämtern und den politischen Gremien zügig durchgeführt werden kann. Dazu zählt die Sichtung aller zu den Förderbereichen in der Gemeinde vorliegenden Planungen und eine Prioritätensetzung, welche Maßnahme zur Förderung beim Land beantragt werden soll. 

Jörg Vahl

Fraktionsvorsitzender

Januar 2009

Antrag 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde stellt für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in Dallgow-Döberitz einschließlich der Fläche nördlich der Bahnhofstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und Schwanengraben einen Bebauungsplan auf.      

Begründung:

Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat im letzten Jahr aus unserer Sicht die falsche Entscheidung getroffen, in der Ortsmitte ein Altenpflegeheim zu errichten. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind nunmehr alle Anstrenungen geboten, das Ortszentrum zu einem lebendigen, abwechslungsreichen und kommunikativen Ortsmittelpunkt zu gestalten. Dazu kann die kommunale Bauleitplanung einen wichtigen Beitrag leisten. Die Restflächen auf dem ehem. Güterbahnhof nebst des sog. „Bahnwäldchens“ (Nordseite Bahnhofstr. zwischen Bahnhofsvorplatz und Schwanengraben) sind die letzten Freiflächen im Ortszentrum.

Mit einem Aufstellungsbeschluss zu einem B-Plan ist es möglich, die kommunalen Interessen festzuschreiben und die Entwicklung auf diesem Gelände im Sinne des Gemeinwohls zu fördern.

Jörg Vahl                    gez. Wolfgang Gall

 Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, eine zweite Radwegverbindung aus dem Siedlungsgebiet nach Berlin-Spandau in Höhe der Bahntrasse, ggf. unter Nutzung des Eichendorffweges, zu bauen.  

 Begründung:

 Nicht nur der Fahrradtourismus erfreut sich steigender Zuwachsraten, auch der Alltagsfahrradverkehr erfährt eine deutliche Belebung, zumal die Relation
Dallgow-Döberitz – Spandau für Jugendliche, Berufspendler und Alltagsradler sehr attraktiv ist. Bisher steht nur der Radweg entlang der B 5 zur Verfügung, ansonsten ist Spandau lediglich über das Straßennetz von Falkensee aus erreichbar. Die für Radfahrer günstigste und schnellste Route in das Spandauer Zentrum verläuft jedoch entlang der Bahntrasse, ist aber aufgrund der mangelhaften Befestigung nur bedingt nutzbar und in weiten Teilen nur ein Trampelpfad.

Nachdem sich die Gemeinde in der Vergangenheit in puncto Radwegebau nicht mit Ruhm bekleckert hat, könnte mit dieser attraktiven Trasse ein positives Zeichen für den Fahrradverkehr als gesundheitsfördernde und klimafreundliche Mobilitätsalternative gesetzt werden. Angesichts der touristischen Bedeutung der Trasse (möglich wäre die Anbindung des Hofladens Falkensee auf Dallgower Gebiet) dürfte es der Gemeinde gelingen Fördermittel zu akquirieren.

Jörg Vahl                   gez. Wolfgang Gall

 

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