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Anträge Anträge in der Gemeindevertretung Dezember 2008 Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf Die Gemeindevertretung möge beschließen: Das alte Offiziers-Casino an der Wilhelmstraße steht unter Denkmalschutz, verkommt aber jedes Jahr mehr und mehr. Denkmalschutz bedeutet nicht, dass Gebäude dem Verfall preisgegeben werden. Das Offiziers-Casino ist ein historisches Gebäude der Gemeinde und muss den hier lebenden Einwohner und den folgenden Generationen erhalten bleiben. Mit dem Verkauf des Volkshauses fehlt der Gemeinde ein geeigneter Ort, an dem u.a. Kulturveranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte oder Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger durchgeführt werden können. Das Offiziers-Casino böte sich nach einer entsprechenden Wiederherrichtung hierfür an, da es über ausreichend große Räumlichkeiten verfügt. Zudem würde nicht nur ein weiterer Schandfleck aus dem Gemeindebild verschwinden, sondern Dallgow-Döberitz hätte die Möglichkeit, sich als Kulturstandort bekannt zu machen. Jörg Vahl - Fraktionsvorsitzender -------------------------------------------- Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindeverwaltung prüft die Errichtung eines neuen
Hortgebäudes für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern am
Nachmittag. Dabei soll sich der Neubau zwischen beiden
Grundschulstandorten befinden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem
Bau- und dem Sozialausschuss zu den jeweiligen Sitzungen im Februar
2009 vorzulegen. Seit dem Schuljahr 2008/09 werden Räume an den Schulstandorten für den Grundschulunterricht und die Betreuung im Hort doppelt genutzt. Dies führt zu einer insgesamt unbefriedigenden Betreuungssituation. Deshalb ist es erforderlich, ein neues Hortgebäude zu errichten. Die frei werdenden Räume im derzeit genutzten Hortgebäude könnten für weitere Klassenräume der Grundschule zur Verfügung gestellt werden, ohne dass es eines kompletten Schulneubaus bedürfen würde, falls es zu einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen kommt. Ein neues Hortgebäude sollte zwischen beiden Grundschulstandorten liegen, um die Wege für die zu betreuenden Kinder kurz und so gefahrlos wie möglich zu halten. Jörg Vahl - Fraktionsvorsitzender -------------------------------------------- Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Die Gemeindeverwaltung prüft, ob die Gemeinde in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen ausreichend Krippenplätze ab dem Jahr 2013 zur Verfügung stellen kann. 2. Sofern ein Raumbedarf festgestellt wird, prüft die Gemeindeverwaltung erforderliche Investitionsmaßnahmen, um dem Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder zwischen ein und drei Jahren ab dem Jahr 2013 gewährleisten zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Sozial- und dem Bauausschuss zu den jeweiligen Sitzungen im Februar 2009 vorzulegen. 3. Für den Fall, dass Investitionsmaßnahmen notwendig werden, beantragt die Gemeindeverwaltung spätestens bis zum 30. April 2009 beim Landkreis Havelland Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 im Land Brandenburg (RL Kinderbetreuungsfinanzierung) vom 31.03.2008. Begründung Ab 2013 haben Kinder im Krippenalter (1-3 Jahre) einen Anspruch auf die Betreuung in einer entsprechend ausgestatteten Betreuungseinrichtung. Zur Erfüllung dieses Anspruchs hat der Bund über das Land Brandenburg dem Landkreis Havelland Fördermittel zur Verfügung gestellt, die bis zum 30. April zu beantragen sind. Damit die Gemeinde Dallgow-Döberitz von eventuellen Baukosten für die Errichtung von Räumen für die Krippenbetreuung entlastet wird, müssen der Bedarf, die Art der Baumaßnahme sowie die Kosten ermittelt werden, um den Fördermittelantrag rechtzeitig stellen zu können. Jörg Vahl - Fraktionsvorsitzender -------------------------------------------- Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Die Mitglieder der Gemeindevertretung von Dallgow-Döberitz und eventuelle Nachrücker sowie der Bürgermeister der Gemeinde Dallgow-Döberitz lassen von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Birthler-Behörde) prüfen, ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR als sog. inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeiter tätig waren. 2. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung von Dallgow-Döberitz wird beauftragt, mit der Birthler-Behörde Kontakt aufzunehmen, die erforderlichen Überprüfungsanträge zu beschaffen und sie an die Mitglieder der Gemeindevertretung und den Bürgermeister weiter zu leiten. 3. Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Bürgermeister füllen die Überprüfungsanträge aus und überreichen die unterzeichneten Anträge dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der sie und diesen Beschluss an die Birthler-Behörde weiterleitet. 4. Das Ergebnis der Überprüfung wird öffentlich bekannt gemacht. Begründung Nach der Kommunalwahl 2008 hat sich in zwei Gemeinden des Landkreises Havelland herausgestellt, dass deren Bürgermeister und einige Gemeindevertreter für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) tätig waren. Aus diesem aktuellen Anlass ist es erforderlich, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dallgow-Döberitz Gewissheit zu verschaffen, dass die von ihnen gewählten Gemeindevertreter und der Bürgermeister nicht für das MfS tätig waren. Gerade im 20. Jahr der friedlichen Demonstrationen in der DDR sowie der Öffnung der Mauer wäre es ein Hohn, wenn ehemalige inoffizielle und/oder hauptamtliche Mitarbeiter des MfS an entscheidungsrelevanten Stellen in der Gemeinde mitwirken. Für den Fall, dass auf ein ausscheidendes Mitglied der Gemeindevertretung eine neue Person nachrückt, soll der Beschluss ebenfalls Geltung haben. Jörg Vahl - Fraktionsvorsitzender
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